Allgemeine Geschäftsbedingungen des Wesertal Detox Retreat
1.Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Coaching / Seminar-Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend "Teilnehmer" genannt.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden. (siehe Widerspruch).
2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Veranstalter bietet Seminare und Coachingveranstaltungen an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.
2.2 Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung: Der Veranstalter bietet Coaching und Seminare mit dem Schwerpunkt und „Ernährung nach Anthony William“ und “Retreat“an, in denen eine praktische Umsetzung der Speisen für zu Hause, sowie das nötige Hintergrundwissen vermittelt wird.
2.3 Verpflegung: Der Veranstalter kauft die Lebensmittel ein un stellt die R#äumlichkeiten und Gerätschaften. Die Speisen werden von der Gruppe zubereitet (unter Einhaltung einer guten Hygienepraxis (gesonerter Aushang)). Für den Anreisetag werden ggf. Snacks zur Verfügung gestellt.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung a uf dem Postweg, per Fax, per elektronische Post oder durch mündliche Absprache.
3.2 Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungsschreiben.
3.3 Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich nach erfolgreicher Zahlung in Höhe des Gesamtpreises oder des Gesamtbetrages. Ansonsten wird der Seminarplatz andersweitig vergeben werden.
3.4 Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines Betriebsseminars, schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich nach erfolgreicher Anzahlung.
3.5 Der Veranstalter behält sich vor, bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.
3.6 Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände darlegen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Im Voraus gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet bzw. auf Wunsch des Teilnehmers für das Ersatzangebot verwendet.
3.7 Sofern Seminare Teilnehmerbegrenzungen vorsehen, kann der Anbieter die Anzahl der Einzelteilnehmer, die von dem Teilnehmer angemeldet werden können, begrenzen. Sollten trotz allem nicht genügend Plätze für alle angemeldeten Einzelteilnehmer zur Verfügung stehen, werden die Anmeldungen nach der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
4. Vertragsdauer und Vergütung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Teilnehmer kann per Überweisung seiner Zahlungspflicht nachkommen.
4.3 Auf die Buchungsanfrage erfolgt umgehend die Reservierungsbestätigung und Rechnungsstellung per Email. Sämtliche Zahlungen sind vollständig bis 4 Wochen vor Seminarbeginn ohne jeden Abzug fällig. Ansonsten verfällt der Anspruch auf einen Seminarplatz.
4.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
4.5 Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %.
4.6 Der Vertragspartner ist verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt der Abreise das
vereinbarte Entgelt auf Grund gesonderter Leistungsinanspruchnahme zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen.
4.7 Akzeptierte Zahlungsform ist die Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Konto.
5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.
5.2 Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Veranstalter den Nachweis erbringen kann, dass kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist. Im Krankheitsfalle des Veranstalters oder bei dem Vorliegen Höherer Gewalt stellt der Veranstalter die vereinbarte Leistung nicht in Rechnung. Bei Absage ab 4 Wochen vor Seminarbeginn wird der volle Seminarbetrag erhoben.
5.3 Reist der Vertragspartner vorzeitig ab, so ist der Veranstalter berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen.
6. Allgemeine Teilnahmebedingungen
6.1 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen.
6.2 Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
7. Spezielle Teilnahmebedingungen
7.1. Die Teilnahme an den Seminaren des Veranstalters dient der eigenen Schulung des Teilnehmers und der Erholung. Daher ist der Teilnehmer durch die Teilnahme grundsätzlich nicht berechtigt, die gelehrten und vermittelten Inhalte in eigenen Seminaren weiter zu geben.
7.2. Die Seminare des Veranstalters basieren auf der Schulung der Teilnehmer an den Veranstaltungsterminen selbst. Daher ist es den Teilnehmern – ohne die schriftliche Genehmigung des Veranstalters – nicht erlaubt, Ton- oder Bildaufzeichnungen der Veranstaltungen zu erstellen. Das Urheberrecht des Veranstalters ist zu achten.
7.3 Die Teilnahme an „3-6-9 Kurs“ und Folgeseminaren ist unabhängig an einer Teilnahme an den Grund- und Aufbaukursen beim Veranstalter möglich.
8. Verschwiegenheitspflicht
8.1 Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/-Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.
8.2 Es gilt die DSGVO (gesonderter Aushang)
9. Haftung
9.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des eigenen Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
9.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (9.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
10. Beherbergung
10.1 Die Beherbergung ist Teil des Seminarsleistung
10.2 Der Veranstalter organisiert für das Seminar die entsprechenden Räumlichkeiten, die je nach Verfügbarkeit wechseln können. Es besteht beim Teilnehmer kein Anspruch auf bestimmte Räumlichkeiten.
10.3 Bei Zimmern unterschieldicher Ausstattung und Größe können Zuschläge und Nachlässe vom Versanstalter erfolgen. Alternativ kann er eine Zimmereinteilung vornehmen z.B.nach Anreisezeitpunkt.
10.4 Die Zimmer sind grundsätzlich Einzelzimmer. Es können jedoch unter Paaren Doppelzimmer gebildet werden, da oft Doppeöbetten oder 2 Einzelbetten vorhanden sind. Für Doppelzimmer wird ein Preisnachlass gewährt
10.5 Die Unterkunft kann zur Anreise am Vortag ab 16 Uhr und zur Abreise bis 10 Uhr des Tages nach dem Seminar zusätzlich gebucht werden (jeweils 1/2 Seminartag).
11. Hausordnung
11.1 In den Gebäuden gilt die jeweilige Hausordnung
11.2 Der Vertragspartner haftet dem Veranstalter gegenüber für verursachteSchäden
11.3 Der Veranstalter haftet nicht für Wertgegenstände des Vertragspartners
12. Gesundheitliche Beeinträchtigungen
12.1 Der Vertragspartner muss dem Veranstalter im Vorgespräch auf das Vorhandensein folgender Erkankungen hinweisen:
- LeberzirrhoseMS (Multiple Sklerose)
- Hepatitis (A, B, E, D)
- Parkinson
- Epilepsie
- akutem Prostatakrebs
- Unter 25 % Nierenfunktion
- Fettgewebekrebs
- Wirbelsäulenkrebs im Endstadium
- Blutkrebs
- Bauchspeicheldrüsenproblemen
- Herzschrittmacher
- Spastik
- starkem Untergewicht (< 43 kg bei 160 cm Körpergröße)
- über 5 Kaffees pro Tag
- COVID-19
- ansteckende Magerndarmerkrankungen
Generell sind Vorerkrankungen dem Veranstaltter zu benennen. Der Veranstalter ist hierüber zur Verschwiegenheit verpflichtet.
12.2 Alkohol, Nikotin, Koffein oder sonstige Drogen sind im Rahmen der Veranstaltung untersagt und können zum sofortigen und für den Vertragspartner kostenpflichitgen Abbruch seines Aufenthaltes führen.
12.3 Mobiltelefon- und internet ist auch unter Berücksichtigung der Gesundheit der anderen Seminarteilnehmer zu unterlassen oder auf ein Minimum außerhalb der Gemeinschaftsräume einzuschränken.
12.4 Haustiere können nicht zum Seminar mitgebracht werden.
13. Haftungsausschluss
13.1 Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Schädigungen oder gibt irgendwelche Heilversprechen für die von ihm angebotenen Seminare oder deren Inhalte. Jeder Teilnehmer ist ein Individuum und muss eigenverntwortlich einschätzen, wie gut ihm eine Ernährungsform tut und wie intensiv er sie betreiben möchte.
13.2 Die im Wesertal-Detox-Retreat getroffenen Aussagen stellen keine Diagnose dar und ersetzen keinen Arzt, Apotheker oder Heilpraktiker.
13.3 Beim Bestehen von Vorerkrankungen sind die Seminarinhalte des Teilnehmers mit seinen behandelnden Ärzten abzusprechen.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu
widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie
Georg Stucke
Wesertal-Detox-Restreat, Sudetenstraße 8, 34399 Wesertal-Oedelsheim
Tel.: 01573 1590544 E-Mail: wesertal-detox-retreat@web.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten
haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.